AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Vermieterin Alexandra Gräfin Finck von Finckenstein (nachfolgend „Vermieterin“ genannt)


§ 1. Geltung der AGB; Leistungen Dritter; GEMA-Rechte
a) Allen Verträgen, Angeboten, Leistungen und Forderungen der Vermieterin liegen diese AGB zugrunde. Diese gelten im Falle einer fortgesetzten Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen zwischen der Vermieterin und dem Mieter, ohne dass eine gesonderte Einbeziehung notwendig ist.
b) Sofern und soweit der Mieter Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, (z. B. Hotels, Partyservice, Entertainment, Dekorationsunternehmen, Reiseunternehmen, Musik etc.), handelt es sich dabei um separate Vertragsbeziehungen zu Dritten, auf die die Vermieterin keinen Einfluss hat und für deren Erfüllung sie keine Verantwortung trägt. Sofern und soweit durch die in den Mieträumen geplante Veranstaltung Rechte der GEMA berührt werden, liegt dies ausschließlich im Verantwortungsbereich des Mieters.
c) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
§ 2 Vertragsabschluss; Werbeangaben
a) In Prospekten, Werbeanzeigen, sozialen Medien usw. enthaltene Angaben stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Mieter dar und noch kein verbindliches Angebot durch die Vermieterin. Sie sind auch bezüglich der Preisangaben- unverbindlich.
b) Ein Vertrag kommt bei ausdrücklicher, verbindlicher Zusage durch den Mieter und eine schriftliche Bestätigung durch die Vermieterin zustande.
§ 3 Rücktritt und Schadenersatz
a) Tritt der Mieter nach verbindlicher Zusage und schriftlicher Bestätigung durch die Vermieterin vom Vertrag zurück, ist je nach verbleibendem Zeitraum eine Schadenersatzzahlung zu entrichten. Diese beträgt grundsätzlich 50% des vereinbarten Mietpreises und erhöht sich ab einem Rückstritt acht Monaten vor der geplanten Veranstaltung auf 75%.
b) Dies gilt entsprechend für den Fall, dass die Vermieterin gemäß § 6 a) dieses Vertrages vom Vertrag zurücktritt.
c) Der Mieter trägt das Risiko, ob die in den Mieträumlichkeiten geplante Veranstaltung stattfindet. Das gilt auch für den Fall des Verbotes der Veranstaltung aufgrund behördlicher Auflagen, sofern dies nicht auf den Zustand der Mieträumlichkeiten bezogen ist. Ein Ausfall der Veranstaltung wird wie ein Rücktritt des Mieters behandelt.
§ 4 Haftung
a) Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder seinen Mitarbeitern, Mitgliedern, Gästen oder den Besuchern seiner Veranstaltung oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Räume und der Zugänge zu den Räumen entstehen, es sei denn, auf Seiten der Vermieterin liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig davon nicht für von der Vermieterin zu vertretenen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Unter diesen Maßgaben stellt der Mieter die Vermieterin auf erstes Anfordern von allen Forderungen frei, die Dritte gegenüber der
Vermieterin in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages geltend machen.
b) Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, die der
Vermieterin durch den Mieter, Mitarbeitern, Mitgliedern, Gästen oder den Besuchern seiner Veranstaltung oder sonstigen Dritten an den überlassenen Räumen, Einrichtungsgegenständen, Zugangswegen etc. durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen. Ein etwaiges (Mit) Verschulden der Vermieterin ist anzurechnen.
c) Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die vom Mieter, seinen Mitarbeitern bzw. Mitgliedern oder Besuchern im Rahmen seiner Veranstaltung eingebrachten Gegenstände und Wertsachen.
§ 5 Besondere Vereinbarungen
a) Alle benutzten Räume sind nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben und der Müll ist durch den Mieter und auf dessen Kosten zu entsorgen.
b) Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn sind die Feiern in den Scheunen spätestens um 24.00 Uhr und im Schloss spätestens um 3.00 Uhr zu beenden.
c) Aus Brandschutzgründen dürfen keine Fackeln o.ä. aufgestellt werden. Kerzen sind als Tischschmuck erlaubt.
d) Der Mieter wird gebeten, ihre Gäste darauf aufmerksam zu machen, dass das Streuen von Konfetti, Rosenblätter oder ähnlichem absolut verboten ist. Auf sämtliche färbende Substanzen ist zu verzichten. Für die Handlungen der Gäste haftet der Mieter.
e) Das Mitführen von Hunden ist verboten.
f) Der Mieter, seine Gäste sowie andere Vertragspartner und sonstige Dritte werden schonend mit den historischen Räumen umgehen. Für die Einhaltung haftet der Mieter.
§ 6 Zahlungsweise
a) Eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Mietpreises ist bei Vertragsschluss fällig, d.h. mit Zugang der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin. Die Vermieterin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Bestätigung beim Mieter auf dem Konto der Vermieterin gutgeschrieben wurde. Dies gilt nicht, wenn im Vertrag ein anderer Zahlungstermin vereinbart ist.
b) Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich
ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
§ 7 Schriftform
Andere als im Vertrag getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. Dies gilt insbesondere auch für mündliche Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Außerkraftsetzen des Schriftformerfordernisses selbst. Stand 2020